Mit der neuen, im Juni 2021 eingeführten Pfarrgemeinderatssatzung, ändert sich diese Gremienstruktur: Im November 2021 wurden erstmals alle Pfarrgemeinderäte direkt gewählt. Anstelle der bisherigen Gemeinderäte können sich in Gemeinden und Kirchorten, aber zum Beispiel auch in kirchlichen Einrichtungen oder für einzelne Gruppen (z.B. Jugend, Senioren …) „Teams in pastoralen Handlungsfeldern“ bilden, die in Abstimmung mit dem Pfarrgemeinderat künftig die pastorale Arbeit vor Ort gestalten.